Datenschutzerklärung

Der Daten­schutz hat einen hohen Stel­len­wert für die K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt). Als Anbie­ter die­ser Web­sei­te sind wir gesetz­lich ver­pflich­tet, Sie über Zweck, Umfang und Art der der Erhe­bung und Ver­wen­dung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu infor­mie­ren. Damit Sie ein gutes Gefühl dafür bekom­men, auf wel­che Art und Wei­se wir Daten erhe­ben, ver­ar­bei­ten und nut­zen, möch­ten wir einen Über­blick über Daten­ver­ar­bei­tung geben. Bei wei­te­ren Fra­gen dür­fen Sie sich selbst­ver­ständ­lich jeder­zeit ger­ne an uns wenden.

Die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten steht jeder­zeit im Ein­klang mit der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung sowie mit den gel­ten­den lan­des­spe­zi­fi­schen Datenschutzbestimmungen.

1. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Ver­ant­wort­li­cher ist die:
K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt)
Hös­ing­hau­sen 30
58540 Mein­erz­ha­gen
Geschäfts­füh­rer: Tonio Proe­tel
Tele­fon: +49 2354 92199 92
E‑Mail: info@kpmit.de
Web­site: https://kpmit.de

2. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Web­sei­te der K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) erfasst mit jedem Auf­ruf der Web­sei­te durch eine betrof­fe­ne Per­son oder ein auto­ma­ti­sier­tes Sys­tem eine Rei­he von all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen. Die­se all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen wer­den in den Log­files des Ser­vers gespei­chert. Erfasst wer­den kön­nen die (1) ver­wen­de­ten Brow­ser­ty­pen und Ver­sio­nen, (2) das vom zugrei­fen­den Sys­tem ver­wen­de­te Betriebs­sys­tem, (3) die Inter­net­sei­te, von wel­cher ein zugrei­fen­des Sys­tem auf unse­re Inter­net­sei­te gelangt (soge­nann­te Refer­rer), (4) die Unter­web­sei­ten, wel­che über ein zugrei­fen­des Sys­tem auf unse­rer Inter­net­sei­te ange­steu­ert wer­den, (5) das Datum und die Uhr­zeit eines Zugriffs auf die Inter­net­sei­te, (6) eine Inter­net-Pro­to­koll-Adres­se (IP-Adres­se), (7) der Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der des zugrei­fen­den Sys­tems und (8) sons­ti­ge ähn­li­che Daten und Infor­ma­tio­nen, die der Gefah­ren­ab­wehr im Fal­le von Angrif­fen auf unse­re infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­te­me die­nen. Bei der Nut­zung die­ser all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen zieht die K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) kei­ne Rück­schlüs­se auf die betrof­fe­ne Per­son. Die­se Infor­ma­tio­nen wer­den viel­mehr benö­tigt, um (1) die Inhal­te unse­rer Inter­net­sei­te kor­rekt aus­zu­lie­fern, (2) die Inhal­te unse­rer Inter­net­sei­te sowie die Wer­bung für die­se zu opti­mie­ren, (3) die dau­er­haf­te Funk­ti­ons­fä­hig­keit unse­rer infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­te­me und der Tech­nik unse­rer Inter­net­sei­te zu gewähr­leis­ten sowie (4) um Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den im Fal­le eines Cyber­an­grif­fes die zur Straf­ver­fol­gung not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len. Die­se anonym erho­be­nen Daten und Infor­ma­tio­nen wer­den durch die K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) daher einer­seits sta­tis­tisch und fer­ner mit dem Ziel aus­ge­wer­tet, den Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit in unse­rem Unter­neh­men zu erhö­hen, um letzt­lich ein opti­ma­les Schutz­ni­veau für die von uns ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sicher­zu­stel­len. Die anony­men Daten der Ser­ver-Log­files wer­den getrennt von allen durch eine betrof­fe­ne Per­son ange­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert.  Des Wei­te­ren ver­wen­det die­se Web­sei­te Coo­kies. Coo­kies sind klei­ne Text­in­for­ma­tio­nen, die über Ihren Brow­ser im End­ge­rät als Datei gespei­chert wer­den. Coo­kies erlau­ben Nut­zer­inter­ak­tio­nen und ermög­li­chen wei­te­re Funk­tio­nen beim Besuch der Inter­net­sei­ten. So ana­ly­sie­ren wir z.B. über Coo­kies, wel­che Sei­ten Nut­zer beson­ders häu­fig auf­ge­ru­fen wer­den, nach wel­chen Such­be­grif­fen gesucht wur­den usw. („Web­track­ting“) Sie kön­nen die Ana­ly­se des Nut­zungs­ver­hal­tens und den Gebrauch von Coo­kies unter­bin­den, wenn Sie in Ihrem Brow­ser das Set­zen von Coo­kies durch die­se Domain (hier den Namen der Inter­net­do­main ein­tra­gen) blo­ckie­ren, indem Sie z.B. eine Aus­nah­me im Brow­ser ein­rich­ten (so z.B. im Brow­ser Fire­fox). Bit­te sehen Sie bit­te ggf. in der Pro­gramm­hil­fe nach, wie Sie das in Ihrem Brow­ser ein­rich­ten kön­nen. Natür­lich kön­nen Sie auch anlass­be­zo­gen im Ein­zel­fall oder peri­odisch Coo­kies in Ihrem Brow­ser löschen, um z.B. eine Ana­ly­se Ihres Nut­zungs­ver­hal­tens zu unter­bin­den oder einzuschränken.

3. Kontakt über unsere Webseite

Die betrof­fe­ne Per­son hat die Mög­lich­keit, über die Web­sei­te mit der K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) Kon­takt auf­zu­neh­men. Wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten dabei an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, ergibt sich aus den Ein­ga­be­fel­dern des Kon­takt­for­mu­lars. Die von der betrof­fe­nen Per­son ein­ge­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den aus­schließ­lich für die inter­ne Ver­wen­dung bei dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen und für eige­ne Zwe­cke erho­ben und gespei­chert. Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che kann die Wei­ter­ga­be an einen oder meh­re­re Auf­trags­ver­ar­bei­ter, bei­spiels­wei­se einen Paket­dienst­leis­ter, ver­an­las­sen, der die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten eben­falls aus­schließ­lich für eine inter­ne Ver­wen­dung, die dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen zuzu­rech­nen ist, nutzt.
Durch eine Nut­zung der Kon­takt­funk­ti­on auf der Web­sei­te des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wird fer­ner die vom Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der (ISP) der betrof­fe­nen Per­son ver­ge­be­ne IP-Adres­se, das Datum sowie die Uhr­zeit der Kon­tak­tie­rung gespei­chert. Die Spei­che­rung die­ser Daten erfolgt vor dem Hin­ter­grund, dass nur so der Miss­brauch unse­rer Diens­te ver­hin­dert wer­den kann, und die­se Daten im Bedarfs­fall ermög­li­chen, began­ge­ne Straf­ta­ten auf­zu­klä­ren. Inso­fern ist die Spei­che­rung die­ser Daten zur Absi­che­rung des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich. Eine Wei­ter­ga­be die­ser Daten an Drit­te erfolgt grund­sätz­lich nicht, sofern kei­ne gesetz­li­che Pflicht zur Wei­ter­ga­be besteht oder die Wei­ter­ga­be der Straf­ver­fol­gung dient.
Per­so­nen, die uns kon­tak­tiert haben, steht die Mög­lich­keit frei, die bei der Kon­tak­tie­rung ange­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten jeder­zeit abzu­än­dern oder voll­stän­dig aus dem Daten­be­stand des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen löschen zu las­sen.
Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che erteilt jeder betrof­fe­nen Per­son jeder­zeit auf Anfra­ge Aus­kunft dar­über, wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten über die betrof­fe­ne Per­son gespei­chert sind. Fer­ner berich­tigt oder löscht der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten auf Wunsch oder Hin­weis der betrof­fe­nen Per­son, soweit dem kei­ne gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­pflich­ten ent­ge­gen­ste­hen. Die Gesamt­heit der Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ste­hen der betrof­fe­nen Per­son in die­sem Zusam­men­hang als Ansprech­part­ner zur Verfügung.

4. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che ver­ar­bei­tet und spei­chert per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der betrof­fe­nen Per­son nur für den Zeit­raum, der zur Errei­chung des Spei­che­rungs­zwecks erfor­der­lich ist oder sofern dies durch den Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einen ande­ren Gesetz­ge­ber in Geset­zen oder Vor­schrif­ten, wel­chen der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, vor­ge­se­hen wur­de.
Ent­fällt der Spei­che­rungs­zweck oder läuft eine vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einem ande­ren zustän­di­gen Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­be­ne Spei­cher­frist ab, wer­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten rou­ti­ne­mä­ßig und ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten gesperrt oder gelöscht.

5. Rechte der betroffenen Person

a)    Recht auf Bestätigung

Jede betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ein­ge­räum­te Recht, von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen eine Bestä­ti­gung dar­über zu ver­lan­gen, ob sie betref­fen­de per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Möch­te eine betrof­fe­ne Per­son die­ses Bestä­ti­gungs­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

b)    Recht auf Auskunft

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, jeder­zeit von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen unent­gelt­li­che Aus­kunft über die zu sei­ner Per­son gespei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und eine Kopie die­ser Aus­kunft zu erhal­ten. Fer­ner hat der Euro­päi­sche Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber der betrof­fe­nen Per­son Aus­kunft über fol­gen­de Infor­ma­tio­nen zugestanden:

  • die Ver­ar­bei­tungs­zwe­cke
  • die Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die ver­ar­bei­tet werden
  • die Emp­fän­ger oder Kate­go­rien von Emp­fän­gern, gegen­über denen die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten offen­ge­legt wor­den sind oder noch offen­ge­legt wer­den, ins­be­son­de­re bei Emp­fän­gern in Dritt­län­dern oder bei inter­na­tio­na­len Organisationen
  • falls mög­lich die geplan­te Dau­er, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert wer­den, oder, falls dies nicht mög­lich ist, die Kri­te­ri­en für die Fest­le­gung die­ser Dauer
  • das Bestehen eines Rechts auf Berich­ti­gung oder Löschung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung durch den Ver­ant­wort­li­chen oder eines Wider­spruchs­rechts gegen die­se Verarbeitung
  • das Bestehen eines Beschwer­de­rechts bei einer Aufsichtsbehörde
  • wenn die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht bei der betrof­fe­nen Per­son erho­ben wer­den: Alle ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen über die Her­kunft der Daten
  • das Bestehen einer auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dungs­fin­dung ein­schließ­lich Pro­filing gemäß Arti­kel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumin­dest in die­sen Fäl­len — aus­sa­ge­kräf­ti­ge Infor­ma­tio­nen über die invol­vier­te Logik sowie die Trag­wei­te und die ange­streb­ten Aus­wir­kun­gen einer der­ar­ti­gen Ver­ar­bei­tung für die betrof­fe­ne Person

Fer­ner steht der betrof­fe­nen Per­son ein Aus­kunfts­recht dar­über zu, ob per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten an ein Dritt­land oder an eine inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on über­mit­telt wur­den. Sofern dies der Fall ist, so steht der betrof­fe­nen Per­son im Übri­gen das Recht zu, Aus­kunft über die geeig­ne­ten Garan­tien im Zusam­men­hang mit der Über­mitt­lung zu erhalten.

Möch­te eine betrof­fe­ne Per­son die­ses Aus­kunfts­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

c)    Recht auf Berichtigung

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, die unver­züg­li­che Berich­ti­gung sie betref­fen­der unrich­ti­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu ver­lan­gen. Fer­ner steht der betrof­fe­nen Per­son das Recht zu, unter Berück­sich­ti­gung der Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung, die Ver­voll­stän­di­gung unvoll­stän­di­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten — auch mit­tels einer ergän­zen­den Erklä­rung — zu ver­lan­gen.
Möch­te eine betrof­fe­ne Per­son die­ses Berich­ti­gungs­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

d)    Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen zu ver­lan­gen, dass die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unver­züg­lich gelöscht wer­den, sofern einer der fol­gen­den Grün­de zutrifft und soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist:

  • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den für sol­che Zwe­cke erho­ben oder auf sons­ti­ge Wei­se ver­ar­bei­tet, für wel­che sie nicht mehr not­wen­dig sind.
  • Die betrof­fe­ne Per­son wider­ruft ihre Ein­wil­li­gung, auf die sich die Ver­ar­bei­tung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­sta­be a DS-GVO stütz­te, und es fehlt an einer ander­wei­ti­gen Rechts­grund­la­ge für die Verarbeitung.
  • Die betrof­fe­ne Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein, und es lie­gen kei­ne vor­ran­gi­gen berech­tig­ten Grün­de für die Ver­ar­bei­tung vor, oder die betrof­fe­ne Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein.
  • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den unrecht­mä­ßig verarbeitet.
  • Die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten erfor­der­lich, dem der Ver­ant­wort­li­che unterliegt.
  • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den in Bezug auf ange­bo­te­ne Diens­te der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genann­ten Grün­de zutrifft und eine betrof­fe­ne Per­son die Löschung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei der K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) gespei­chert sind, ver­an­las­sen möch­te, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Mit­ar­bei­ter der K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) wird ver­an­las­sen, dass dem Lösch­ver­lan­gen unver­züg­lich nach­ge­kom­men wird.

Wur­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von der K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) öffent­lich gemacht und ist unser Unter­neh­men als Ver­ant­wort­li­cher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­pflich­tet, so trifft die K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) unter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­ba­ren Tech­no­lo­gie und der Imple­men­tie­rungs­kos­ten ange­mes­se­ne Maß­nah­men, auch tech­ni­scher Art, um ande­re für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che, wel­che die ver­öf­fent­lich­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­ten, dar­über in Kennt­nis zu set­zen, dass die betrof­fe­ne Per­son von die­sen ande­ren für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen die Löschung sämt­li­cher Links zu die­sen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder von Kopien oder Repli­ka­tio­nen die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­langt hat, soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist. Der Mit­ar­bei­ter der K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) wird im Ein­zel­fall das Not­wen­di­ge veranlassen.

e)    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung zu ver­lan­gen, wenn eine der fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist:

  • Die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wird von der betrof­fe­nen Per­son bestrit­ten, und zwar für eine Dau­er, die es dem Ver­ant­wort­li­chen ermög­licht, die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu überprüfen.
  • Die Ver­ar­bei­tung ist unrecht­mä­ßig, die betrof­fe­ne Per­son lehnt die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ab und ver­langt statt­des­sen die Ein­schrän­kung der Nut­zung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.
  • Der Ver­ant­wort­li­che benö­tigt die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung nicht län­ger, die betrof­fe­ne Per­son benö­tigt sie jedoch zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsansprüchen.
  • Die betrof­fe­ne Per­son hat Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO ein­ge­legt und es steht noch nicht fest, ob die berech­tig­ten Grün­de des Ver­ant­wort­li­chen gegen­über denen der betrof­fe­nen Per­son überwiegen.

Sofern eine der oben genann­ten Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist und eine betrof­fe­ne Per­son die Ein­schrän­kung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei der K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) gespei­chert sind, ver­lan­gen möch­te, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Mit­ar­bei­ter der K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) wird die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung veranlassen.

f)     Recht auf Datenübertragbarkeit

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wel­che durch die betrof­fe­ne Per­son einem Ver­ant­wort­li­chen bereit­ge­stellt wur­den, in einem struk­tu­rier­ten, gän­gi­gen und maschi­nen­les­ba­ren For­mat zu erhal­ten. Sie hat außer­dem das Recht, die­se Daten einem ande­ren Ver­ant­wort­li­chen ohne Behin­de­rung durch den Ver­ant­wort­li­chen, dem die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­ge­stellt wur­den, zu über­mit­teln, sofern die Ver­ar­bei­tung auf der Ein­wil­li­gung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­sta­be a DS-GVO oder auf einem Ver­trag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be b DS-GVO beruht und die Ver­ar­bei­tung mit­hil­fe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren erfolgt, sofern die Ver­ar­bei­tung nicht für die Wahr­neh­mung einer Auf­ga­be erfor­der­lich ist, die im öffent­li­chen Inter­es­se liegt oder in Aus­übung öffent­li­cher Gewalt erfolgt, wel­che dem Ver­ant­wort­li­chen über­tra­gen wurde.

Fer­ner hat die betrof­fe­ne Per­son bei der Aus­übung ihres Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwir­ken, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten direkt von einem Ver­ant­wort­li­chen an einen ande­ren Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, soweit dies tech­nisch mach­bar ist und sofern hier­von nicht die Rech­te und Frei­hei­ten ande­rer Per­so­nen beein­träch­tigt werden.

Zur Gel­tend­ma­chung des Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit kann sich die betrof­fe­ne Per­son jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter der K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) wenden.

g)    Recht auf Widerspruch

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, jeder­zeit gegen die Ver­ar­bei­tung sie betref­fen­der per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­ben e oder f DS-GVO erfolgt, Wider­spruch ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für ein auf die­se Bestim­mun­gen gestütz­tes Profiling.

Die K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Fal­le des Wider­spruchs nicht mehr, es sei denn, wir kön­nen zwin­gen­de schutz­wür­di­ge Grün­de für die Ver­ar­bei­tung nach­wei­sen, die den Inter­es­sen, Rech­ten und Frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son über­wie­gen, oder die Ver­ar­bei­tung dient der Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsansprüchen.

Ver­ar­bei­tet die K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, um Direkt­wer­bung zu betrei­ben, so hat die betrof­fe­ne Per­son das Recht, jeder­zeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zum Zwe­cke der­ar­ti­ger Wer­bung ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für das Pro­filing, soweit es mit sol­cher Direkt­wer­bung in Ver­bin­dung steht. Wider­spricht die betrof­fe­ne Per­son gegen­über der K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) der Ver­ar­bei­tung für Zwe­cke der Direkt­wer­bung, so wird die K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mehr für die­se Zwe­cke verarbeiten.

Zudem hat die betrof­fe­ne Per­son das Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, gegen die sie betref­fen­de Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die bei der K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) zu wis­sen­schaft­li­chen oder his­to­ri­schen For­schungs­zwe­cken oder zu sta­tis­ti­schen Zwe­cken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfol­gen, Wider­spruch ein­zu­le­gen, es sei denn, eine sol­che Ver­ar­bei­tung ist zur Erfül­lung einer im öffent­li­chen Inter­es­se lie­gen­den Auf­ga­be erforderlich.

Zur Aus­übung des Rechts auf Wider­spruch kann sich die betrof­fe­ne Per­son direkt jeden Mit­ar­bei­ter der K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter wen­den. Der betrof­fe­nen Per­son steht es fer­ner frei, im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von Diens­ten der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, unge­ach­tet der Richt­li­nie 2002/58/EG, ihr Wider­spruchs­recht mit­tels auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­zu­üben, bei denen tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen ver­wen­det werden.

h)    Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, nicht einer aus­schließ­lich auf einer auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung — ein­schließ­lich Pro­filing — beru­hen­den Ent­schei­dung unter­wor­fen zu wer­den, die ihr gegen­über recht­li­che Wir­kung ent­fal­tet oder sie in ähn­li­cher Wei­se erheb­lich beein­träch­tigt, sofern die Ent­schei­dung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich ist, oder (2) auf­grund von Rechts­vor­schrif­ten der Uni­on oder der Mit­glied­staa­ten, denen der Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, zuläs­sig ist und die­se Rechts­vor­schrif­ten ange­mes­se­ne Maß­nah­men zur Wah­rung der Rech­te und Frei­hei­ten sowie der berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son ent­hal­ten oder (3) mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son erfolgt.

Ist die Ent­schei­dung (1) für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich oder (2) erfolgt sie mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son, trifft die K&P Manu­fac­tu­ring IT UG (haf­tungs­be­schränkt) ange­mes­se­ne Maß­nah­men, um die Rech­te und Frei­hei­ten sowie die berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son zu wah­ren, wozu min­des­tens das Recht auf Erwir­kung des Ein­grei­fens einer Per­son sei­tens des Ver­ant­wort­li­chen, auf Dar­le­gung des eige­nen Stand­punkts und auf Anfech­tung der Ent­schei­dung gehört.

Möch­te die betrof­fe­ne Per­son Rech­te mit Bezug auf auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dun­gen gel­tend machen, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

i)      Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, eine Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten jeder­zeit zu wider­ru­fen.
Möch­te die betrof­fe­ne Per­son ihr Recht auf Wider­ruf einer Ein­wil­li­gung gel­tend machen, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

6. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che erhebt und ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von Bewer­bern zum Zwe­cke der Abwick­lung des Bewer­bungs­ver­fah­rens. Die Ver­ar­bei­tung kann auch auf elek­tro­ni­schem Wege erfol­gen. Dies ist ins­be­son­de­re dann der Fall, wenn ein Bewer­ber ent­spre­chen­de Bewer­bungs­un­ter­la­gen auf dem elek­tro­ni­schen Wege, bei­spiels­wei­se per E‑Mail oder über ein auf der Inter­net­sei­te befind­li­ches Web­for­mu­lar, an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt. Schließt der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che einen Anstel­lungs­ver­trag mit einem Bewer­ber, wer­den die über­mit­tel­ten Daten zum Zwe­cke der Abwick­lung des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses unter Beach­tung der gesetz­li­chen Vor­schrif­ten gespei­chert. Wird von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen kein Anstel­lungs­ver­trag mit dem Bewer­ber geschlos­sen, so wer­den die Bewer­bungs­un­ter­la­gen zwei Mona­te nach Bekannt­ga­be der Absa­ge­ent­schei­dung auto­ma­tisch gelöscht, sofern einer Löschung kei­ne sons­ti­gen berech­tig­ten Inter­es­sen des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ent­ge­gen­ste­hen. Sons­ti­ges berech­tig­tes Inter­es­se in die­sem Sin­ne ist bei­spiels­wei­se eine Beweis­pflicht in einem Ver­fah­ren nach dem All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG).

7. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unse­rem Unter­neh­men als Rechts­grund­la­ge für Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, bei denen wir eine Ein­wil­li­gung für einen bestimm­ten Ver­ar­bei­tungs­zweck ein­ho­len. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zur Erfül­lung eines Ver­trags, des­sen Ver­trags­par­tei die betrof­fe­ne Per­son ist, erfor­der­lich, wie dies bei­spiels­wei­se bei Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­gen der Fall ist, die für eine Lie­fe­rung von Waren oder die Erbrin­gung einer sons­ti­gen Leis­tung oder Gegen­leis­tung not­wen­dig sind, so beruht die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Glei­ches gilt für sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge die zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men erfor­der­lich sind, etwa in Fäl­len von Anfra­gen zur unse­ren Pro­duk­ten oder Leis­tun­gen. Unter­liegt unser Unter­neh­men einer recht­li­chen Ver­pflich­tung durch wel­che eine Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wird, wie bei­spiels­wei­se zur Erfül­lung steu­er­li­cher Pflich­ten, so basiert die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In sel­te­nen Fäl­len könn­te die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wer­den, um lebens­wich­ti­ge Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son oder einer ande­ren natür­li­chen Per­son zu schüt­zen. Dies wäre bei­spiels­wei­se der Fall, wenn ein Besu­cher in unse­rem Betrieb ver­letzt wer­den wür­de und dar­auf­hin sein Name, sein Alter, sei­ne Kran­ken­kas­sen­da­ten oder sons­ti­ge lebens­wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen an einen Arzt, ein Kran­ken­haus oder sons­ti­ge Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den müss­ten. Dann wür­de die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beru­hen. Letzt­lich könn­ten Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beru­hen. Auf die­ser Rechts­grund­la­ge basie­ren Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, die von kei­ner der vor­ge­nann­ten Rechts­grund­la­gen erfasst wer­den, wenn die Ver­ar­bei­tung zur Wah­rung eines berech­tig­ten Inter­es­ses unse­res Unter­neh­mens oder eines Drit­ten erfor­der­lich ist, sofern die Inter­es­sen, Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten des Betrof­fe­nen nicht über­wie­gen. Sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge sind uns ins­be­son­de­re des­halb gestat­tet, weil sie durch den Euro­päi­schen Gesetz­ge­ber beson­ders erwähnt wur­den. Er ver­trat inso­weit die Auf­fas­sung, dass ein berech­tig­tes Inter­es­se anzu­neh­men sein könn­te, wenn die betrof­fe­ne Per­son ein Kun­de des Ver­ant­wort­li­chen ist (Erwä­gungs­grund 47 Satz 2 DS-GVO).

8. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf Arti­kel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berech­tig­tes Inter­es­se die Durch­füh­rung unse­rer Geschäfts­tä­tig­keit zuguns­ten des Wohl­erge­hens all unse­rer Mit­ar­bei­ter und unse­rer Anteilseigner.

9. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kri­te­ri­um für die Dau­er der Spei­che­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist die jewei­li­ge gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­frist. Nach Ablauf der Frist wer­den die ent­spre­chen­den Daten rou­ti­ne­mä­ßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Ver­trags­er­fül­lung oder Ver­trags­an­bah­nung erfor­der­lich sind.

10. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klä­ren Sie dar­über auf, dass die Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zum Teil gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist (z.B. Steu­er­vor­schrif­ten) oder sich auch aus ver­trag­li­chen Rege­lun­gen (z.B. Anga­ben zum Ver­trags­part­ner) erge­ben kann. Mit­un­ter kann es zu einem Ver­trags­schluss erfor­der­lich sein, dass eine betrof­fe­ne Per­son uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zur Ver­fü­gung stellt, die in der Fol­ge durch uns ver­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Die betrof­fe­ne Per­son ist bei­spiels­wei­se ver­pflich­tet uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten bereit­zu­stel­len, wenn unser Unter­neh­men mit ihr einen Ver­trag abschließt. Eine Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hät­te zur Fol­ge, dass der Ver­trag mit dem Betrof­fe­nen nicht geschlos­sen wer­den könn­te. Vor einer Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch den Betrof­fe­nen muss sich der Betrof­fe­ne an einen unse­rer Mit­ar­bei­ter wen­den. Unser Mit­ar­bei­ter klärt den Betrof­fe­nen ein­zel­fall­be­zo­gen dar­über auf, ob die Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gesetz­lich oder ver­trag­lich vor­ge­schrie­ben oder für den Ver­trags­ab­schluss erfor­der­lich ist, ob eine Ver­pflich­tung besteht, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len, und wel­che Fol­gen die Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hätte.

11. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes Unter­neh­men ver­zich­ten wir auf eine auto­ma­ti­sche Ent­schei­dungs­fin­dung oder ein Profiling.

Die­se Daten­schutz­er­klä­rung wur­de durch den Daten­schutz­er­klä­rungs-Gene­ra­tor der DGD Deut­sche Gesell­schaft für Daten­schutz GmbH und in Koope­ra­ti­on mit dem Anwalt für IT- und Daten­schutz­recht Chris­ti­an Sol­me­cke erstellt.